Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Allgemeines, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Fachhochschule Regensburg (Fachbereich Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Europäisches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Begriff und Idee
Bei der Europäischen Gesellschaft (abgekürzt SE, vom lateinischen societas europaea ) handelt es sich um eine supranationale Rechtsform für gemeinschaftsrechtliche Kapitalgesellschaften auf europäischem Terrain. In diesem Kontext ist unter einer Gesellschaft eine privatrechtliche Personenvereinigung
zu verstehen. Angesichts der weltweiten Globalisierung und Harmonisierung der
Europäischen Union (EU) wird die Notwendigkeit zur Schaffung eines
einheitlichen europäischen Marktes gesehen.2 Daher soll den europaweit
tätigen Unternehmen mit der Gründungsform der SE die Möglichkeit gegeben
werden, in der Zukunft mit nur einer Gesellschaft an Stelle einer komplizierten
Konzernstruktur zu operieren.3 Bislang war dies ausschließlich über ein weit
verzweigtes Netz von Holding- und Tochtergesellschaften möglich, die in den
einzelnen Mitgliedstaaten (MS) nach dem dort geltenden Gesellschaftsrecht
niedergelassen sind.4 Diese Netzstrukturen belasten die Unternehmen durch
zusätzliche Managementebenen mit direkten (Koordinations-) Kosten
gravierend und vermindern indirekt die Effizienz.5 Schließlich sollen die
Unternehmen von rechtlichen, steuerlichen und psychologischen Schwierigkeiten,
die mit der Niederlassung in anderen Staat nun mal vorhanden sind,
entlastet werden.6
B. Historische Entwicklung
Die Idee zur Schaffung einer vom nationalen Recht unabhängigen
europäischen Gesellschaft entstand bereits Mitte des 20. Jahrhunderts. Der
französische Notar Thibièrge trug im Jahre 1959 entsprechende Überlegungen
auf dem Kongress des französischen Notariats vor.7 Ein erster
Kodifikationsentwurf wurde im Jahre 19708 unter Leitung des Rotterdamer
Handelsrechtlers Sanders dem Ministerrat vor...
1 vgl. Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, 11. Auflage, München 2003.
2 vgl. Kolvenbach, Neue Initiative zur Weiterentwicklung des Europäischen
Gesellschaftsrechts? EuZW 1996, S. 229, linke Spalte.
3 vgl. Thoma / Leuering, Die Europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea -, NJW
2002, S. 1450, linke Spalte.
4 vgl. Habersack, Europäisches Gesellschaftsrecht, 3. Auflage, München 2005, stets S. 404 ff,
Rn. 4.
5 vgl. Hopt, Europäisches Gesellschaftsrecht Krise und neue Anläufe, ZIP 1998, S. 100, linke
Spalte.
6 Erwägungsgrund 3 der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft
7 vgl. Thibièrge, Le statut des sociétés étrangères, 57ème congrès des notaires de France tenu
à Tours 1959, Paris 1959, S. 270 ff, 360 ff .
8 ABl. C 124/1 v. 10.10.1970.
- 5 -
1975.9
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Bei der Europäischen Gesellschaft (abgekürzt SE, vom lateinischen societas europaea ) handelt es sich um eine supranationale Rechtsform für gemeinschaftsrechtliche Kapitalgesellschaften auf europäischem Terrain. In diesem Kontext ist unter einer Gesellschaft eine privatrechtliche Personenvereinigung
zu verstehen. Angesichts der weltweiten Globalisierung und Harmonisierung der
Europäischen Union (EU) wird die Notwendigkeit zur Schaffung eines
einheitlichen europäischen Marktes gesehen.2 Daher soll den europaweit
tätigen Unternehmen mit der Gründungsform der SE die Möglichkeit gegeben
werden, in der Zukunft mit nur einer Gesellschaft an Stelle einer komplizierten
Konzernstruktur zu operieren.3 Bislang war dies ausschließlich über ein weit
verzweigtes Netz von Holding- und Tochtergesellschaften möglich, die in den
einzelnen Mitgliedstaaten (MS) nach dem dort geltenden Gesellschaftsrecht
niedergelassen sind.4 Diese Netzstrukturen belasten die Unternehmen durch
zusätzliche Managementebenen mit direkten (Koordinations-) Kosten
gravierend und vermindern indirekt die Effizienz.5 Schließlich sollen die
Unternehmen von rechtlichen, steuerlichen und psychologischen Schwierigkeiten,
die mit der Niederlassung in anderen Staat nun mal vorhanden sind,
entlastet werden.6
B. Historische Entwicklung
Die Idee zur Schaffung einer vom nationalen Recht unabhängigen
europäischen Gesellschaft entstand bereits Mitte des 20. Jahrhunderts. Der
französische Notar Thibièrge trug im Jahre 1959 entsprechende Überlegungen
auf dem Kongress des französischen Notariats vor.7 Ein erster
Kodifikationsentwurf wurde im Jahre 19708 unter Leitung des Rotterdamer
Handelsrechtlers Sanders dem Ministerrat vor...
1 vgl. Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, 11. Auflage, München 2003.
2 vgl. Kolvenbach, Neue Initiative zur Weiterentwicklung des Europäischen
Gesellschaftsrechts? EuZW 1996, S. 229, linke Spalte.
3 vgl. Thoma / Leuering, Die Europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea -, NJW
2002, S. 1450, linke Spalte.
4 vgl. Habersack, Europäisches Gesellschaftsrecht, 3. Auflage, München 2005, stets S. 404 ff,
Rn. 4.
5 vgl. Hopt, Europäisches Gesellschaftsrecht Krise und neue Anläufe, ZIP 1998, S. 100, linke
Spalte.
6 Erwägungsgrund 3 der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft
7 vgl. Thibièrge, Le statut des sociétés étrangères, 57ème congrès des notaires de France tenu
à Tours 1959, Paris 1959, S. 270 ff, 360 ff .
8 ABl. C 124/1 v. 10.10.1970.
- 5 -
1975.9
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.