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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,3, Fachhochschule Regensburg (Fachbereich Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Europäisches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Begriff und IdeeBei der Europäischen Gesellschaft (abgekürzt SE, vom lateinischen "societas europaea") handelt es sich um eine supranationale Rechtsform für gemeinschaftsrechtliche Kapitalgesellschaften auf europäischem Terrain. In diesem Kontext ist unter einer Gesellschaft eine privatrechtliche Personenvereinigungzu verstehen. Angesichts der weltweiten Globalisierung und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,3, Fachhochschule Regensburg (Fachbereich Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Europäisches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Begriff und IdeeBei der Europäischen Gesellschaft (abgekürzt SE, vom lateinischen "societas europaea") handelt es sich um eine supranationale Rechtsform für gemeinschaftsrechtliche Kapitalgesellschaften auf europäischem Terrain. In diesem Kontext ist unter einer Gesellschaft eine privatrechtliche Personenvereinigungzu verstehen. Angesichts der weltweiten Globalisierung und Harmonisierung derEuropäischen Union (EU) wird die Notwendigkeit zur Schaffung eineseinheitlichen europäischen Marktes gesehen.2 Daher soll den europaweittätigen Unternehmen mit der Gründungsform der SE die Möglichkeit gegebenwerden, in der Zukunft mit nur einer Gesellschaft an Stelle einer kompliziertenKonzernstruktur zu operieren.3 Bislang war dies ausschließlich über ein weitverzweigtes Netz von Holding- und Tochtergesellschaften möglich, die in deneinzelnen Mitgliedstaaten (MS) nach dem dort geltenden Gesellschaftsrechtniedergelassen sind.4 Diese Netzstrukturen belasten die Unternehmen durchzusätzliche Managementebenen mit direkten (Koordinations-) Kostengravierend und vermindern indirekt die Effizienz.5 Schließlich sollen dieUnternehmen von rechtlichen, steuerlichen und psychologischen Schwierigkeiten,die mit der Niederlassung in anderen Staat nun mal vorhanden sind,entlastet werden.6B. Historische EntwicklungDie Idee zur Schaffung einer vom nationalen Recht unabhängigeneuropäischen Gesellschaft entstand bereits Mitte des 20. Jahrhunderts. Derfranzösische Notar Thibièrge trug im Jahre 1959 entsprechende Überlegungenauf dem Kongress des französischen Notariats vor.7 Ein ersterKodifikationsentwurf wurde im Jahre 19708 unter Leitung des RotterdamerHandelsrechtlers Sanders dem Ministerrat vor...1 vgl. Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, 11. Auflage, München 2003.2 vgl. Kolvenbach, Neue Initiative zur Weiterentwicklung des EuropäischenGesellschaftsrechts? EuZW 1996, S. 229, linke Spalte.3 vgl. Thoma / Leuering, Die Europäische Aktiengesellschaft - Societas Europaea -, NJW2002, S. 1450, linke Spalte.4 vgl. Habersack, Europäisches Gesellschaftsrecht, 3. Auflage, München 2005, stets S. 404 ff,Rn. 4.5 vgl. Hopt, Europäisches Gesellschaftsrecht - Krise und neue Anläufe, ZIP 1998, S. 100, linkeSpalte.6 Erwägungsgrund 3 der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft7 vgl. Thibièrge, Le statut des sociétés étrangères, 57ème congrès des notaires de France tenuà Tours 1959, Paris 1959, S. 270 ff, 360 ff .8 ABl. C 124/1 v. 10.10.1970.- 5 -1975.9