Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: sehr gut, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, 77 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht im sogenannten "Maastricht-Urteil" die Europäische Union (EU) als einen Staatenverbund, der sich aus souverän bleibenden Staaten zusammensetzt. Das Gericht versucht somit semantisch der Gestalt der EU gerecht zu werden: Sie ist mehr als ein Staatenbund von souveränen Staaten, die sich in einem Politikbereich zusammenschließen; sie ist gleichzeitig aber auch weniger als ein Gebilde, das man "Vereinigte Staaten von Europa" nennen könnte. Zentral in dem obigen Zitat ist das Wort "souverän". Da sich die Europäische Union im Kern durch eine Wirtschaftsgemeinschaft auszeichnet und die Politikbereiche der sogenannten "2. und 3. Säule" äußerst schwach integriert sind, lässt sich der Begriff "souverän" oder "Souveränität"
mitunter deskriptiv aus Sicht der policy-Perspektive fassen. Die Frage muss
lauten, welche Politikbereiche müssen bei Nationalstaaten verbleiben, um ihre eigene Staatlichkeit weiterhin begründen zu können? Sozialpolitik zählt hierbei sicherlich dazu, verbindet sie doch auf eindrucksvolle Art und Weise die "Herrschaft durch das Volk" mit der "Herrschaft für das Volk". Somit lässt sich die Sozialpolitik als ein für die souveräne Staatlichkeit eines Staates legitimierendes Element bezeichnen.
Ein weiteres Indiz für die Sozialpolitik als ein den Staat konstituierendes Element und von ausschließlich von ihm behandeltes Feld ist das der Sozialleistungssysteme.Während in der Europäischen Gemeinschaft bzw. in der Europäischen Union schon seit geraumer Zeit mit Waren, Kapital und Dienstleitungen freier Handel zwischen den Mitgliedstaaten
betrieben werden kann, war der Zugang zu ausländischen Sozialleistungsträgern und ausländischen Soz
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
mitunter deskriptiv aus Sicht der policy-Perspektive fassen. Die Frage muss
lauten, welche Politikbereiche müssen bei Nationalstaaten verbleiben, um ihre eigene Staatlichkeit weiterhin begründen zu können? Sozialpolitik zählt hierbei sicherlich dazu, verbindet sie doch auf eindrucksvolle Art und Weise die "Herrschaft durch das Volk" mit der "Herrschaft für das Volk". Somit lässt sich die Sozialpolitik als ein für die souveräne Staatlichkeit eines Staates legitimierendes Element bezeichnen.
Ein weiteres Indiz für die Sozialpolitik als ein den Staat konstituierendes Element und von ausschließlich von ihm behandeltes Feld ist das der Sozialleistungssysteme.Während in der Europäischen Gemeinschaft bzw. in der Europäischen Union schon seit geraumer Zeit mit Waren, Kapital und Dienstleitungen freier Handel zwischen den Mitgliedstaaten
betrieben werden kann, war der Zugang zu ausländischen Sozialleistungsträgern und ausländischen Soz
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