Eine Charta der Grundrechte schafft endgültig den Übergang von einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu einem politischen Gemeinwesen. Auch wenn die Charta nicht viel an Neuem bringt, so macht sie deutlich, dass der Mensch im Mittelpunkt der Europäischen Politik steht. Die Charta beginnt mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen, aus der sich zahlreiche der weiteren Rechte ableiten, und setzt fort mit den klassisch-liberalen Abwehrrechten und den Gleichheitsrechten. Zugleich wird deutlich, dass auf dem Weg zu einer Grundwertegemeinschaft die EMRK nach wie vor die Basis bildet. Die Hälfte der materiellrechtlichen Bestimmungen der Charta hat ihren Ursprung in der EMRK oder in der Rechtsprechung des EGMR. Hinzu kommt der teilweise gemeinsame Anwendungsbereich der Charta und der EMRK, der sich nach der Rechtslage auf alle mitgliedstaatlichen Akte der Umsetzung von EU-Recht erstreckt. Interessant im Prozess der Ausarbeitung der Charta ist zwar die Aufnahme der sozialen Grundrechte, doch die erhofften Neuerungen blieben aus. Trotz Abdeckung zahlreicher Chartagrundrechte von der EMRK spricht einiges für das Projekt "Charta".