Die Arbeit untersucht die Anwendbarkeit von Menschenrechten im Allgemeinen und der EMRK im Besonderen in internationalen und nicht-internationalen bewaffneten Konflikten. Hierbei analysiert die Arbeit die bestehende Rechtsprechung des EGMR zur extraterritorialen Anwendbarkeit der EMRK. Ein besonderes Augenmerk wird zudem auf das Verhältnis der EMRK zum Humanitären Völkerrecht und auf die Bindung nicht-staatlicher Akteure an Menschenrechte, allen voran die EMRK, gelegt.