Nahezu 99 % der über 20 Mio. Unternehmen in der Europäischen Union (EU) sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Davon sind nochmal 92 % kleine Unternehmen. Nur 8 % aller KMU sind grenzüberschreitend tätig und nur 5 % haben Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen . Sie stellen 67 % aller Beschäftigten auf Gemeinschaftsebene. Insgesamt wurden zwischen 2002 und 2007 84 % der neuen Arbeitsplätze in der EU von KMU geschaffen. Bei diesem Einfluss auf die Wirtschaft in der Union stellt sich zum einen die Frage, warum bisher in Sachen Gesellschaftsformen nicht auf die Bedürfnisse der EU-weiten Mehrheit eingegangen wurde und warum zum anderen bei Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren nicht nach Unternehmensgröße unterschieden wird. Beides bedingt erhöhte Kosten für KMU, die bereits bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber Großkonzernen auf dem Markt, wie z.B. fehlende Skaleneffekte, weiter verstärken. Dieser Beitrag soll praxisnah untersuchen, auf welchem Stand die Ausarbeitung der Verordnung zur SPE ist und inwieweit diese bisher geeignet ist, die gemeinschaftsweite Geschäftstätigkeit von KMU zu fördern. Stand der Ausarbeitung: Oktober 2009.