Die (geplante) Europäische Privatgesellschaft (SPE) wird ihr Haupteinsatzfeld als Tochtergesellschaft finden; daneben wird sie auch als Holding und als Trägergesellschaft eines Joint Venture eingesetzt werden. Diese Einbindung in einen Konzern wirft spezifische Fragestellungen auf, die in der Unternehmenspraxis gelöst werden müssen. Da der Verordnungsentwurf der EU-Kommission keine konzernrechtlichen Normierungen enthält, wird die Frage behandelt, wie die auftretenden Lücken zu schließen sind und wann ein Rückgriff auf das jeweilige nationale Recht notwendig und möglich ist. Wegen der Vergleichbarkeit der SPE mit den nationalen kleinen Kapitalgesellschaften bietet sich in Deutschland ein Rückgriff auf das GmbH-Konzernrecht an. Neben den Aspekten der Lückenfüllung werden haftungsrechtliche Fragen diskutiert, die verschiedenen Leitungssysteme dargestellt und eine Einbindung der SPE in ein Cash Pool-System untersucht. Durch die weitreichende Satzungsautonomie, die das schlanke SPE-Statut gewährleistet, bieten sich verschiedene Gestaltungsoptionen und eine Flexibilität, die für den Konzern vorteilhaft ist. Die Autorin hält es - wegen der Nichtharmonisierung des Konzernrechts in Europa - für sinnvoll, ein SPE-spezifisches Konzernrecht in einer gesonderten Gesetzesinitiative anzugehen, um das Projekt SPE nicht weiter zu blockieren.
«Die Dissertation gibt wichtige Impulse zu der noch nicht für die Unternehmenspraxis zur Verfügung stehende SPE. [...] Entscheidungsträger können bereits jetzt auf Grundlage der vorliegenden Arbeit künftige Einsatzmöglichkeiten abschätzen und die herausgearbeiteten Aspekte bei entsprechender Gremienarbeit nachhaltig positiv beeinflussen.» (Steuern-Buecher.de)