Die europäische AVMD-Richtlinie, die auch die deutsche Medienregulierung determiniert, befindet sich seit 2016 in einem Reformprozess. Insbesondere der materielle Anwendungsbereich der Richtlinie wird dem Anspruch einer rechtssicheren Unterscheidung zwischen regulierungsbedürftigen und nicht-regulierungsbedürftigen Diensten nicht gerecht. Auch mit der Neugestaltung der Richtlinie werden die Herausforderungen der Medienkonvergenz nicht angemessen bewältigt. Ausgehend von diesen Defiziten konzipiert die Autorin eine alternative Ausgestaltung des materiellen Anwendungsbereiches, die auf…mehr
Die europäische AVMD-Richtlinie, die auch die deutsche Medienregulierung determiniert, befindet sich seit 2016 in einem Reformprozess. Insbesondere der materielle Anwendungsbereich der Richtlinie wird dem Anspruch einer rechtssicheren Unterscheidung zwischen regulierungsbedürftigen und nicht-regulierungsbedürftigen Diensten nicht gerecht. Auch mit der Neugestaltung der Richtlinie werden die Herausforderungen der Medienkonvergenz nicht angemessen bewältigt. Ausgehend von diesen Defiziten konzipiert die Autorin eine alternative Ausgestaltung des materiellen Anwendungsbereiches, die auf rechtsvergleichende Erkenntnisse der Medienregulierung in Großbritannien, Australien, Neuseeland und Deutschland zurückgreift und maßgeblich an die Meinungsbildungsrelevanz der Angebote anknüpft.
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Studien zum deutschen und europäischen Medienrecht 65
Sarah Hartmann hat ihr Studium der Rechtswissenschaften in Bremen, Paris und Münster absolviert und 2013 mit dem ersten juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Bis 2017 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster.
Inhaltsangabe
audiovisuelle Mediendienste - europäisches Regulierungskonzept - Medienregulierung - Abgrenzungsprobleme - materieller Anwendungsbereich - Rechtsprechung zu Videos auf Webseiten der Presse - Regulierungsalternativen für hybride Online-Bewegtbildangebote - Meinungsbildungsrelevanz