Russland ist die einzige handelspolitische Großmacht, die noch nicht Mitglied der WTO ist. Aus diesem Grund vereinbarten die EU und Russland ein Partnerschaftsabkommen, das an das WTO-Recht angelehnt ist. Dadurch wurde die Anwendung der WTO-rechtlichen Freihandelsverpflichtungen auf die bilateralen Handelsbeziehungen ermöglicht. Problematisch ist dabei, dass das WTO-Recht auf WTO-fremde Handelsbeziehungen nicht ohne weiteres zur Anwendung kommen kann. Aus diesem Grund wird nach einem völkerrechtlichen Mechanismus gesucht, der einer solchen Anwendung den Weg ebnet. Der Autor sieht diesen Mechanismus in der Rechtsfigur der Entleihung.