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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Ist der "Brexit" das Ende der EU? Warum kann ein Mitgliedstaat aus der EU austreten, war ein solcher Schritt bereits seit Gründung der Gemeinschaften zulässig und ist sogar ein EU-Ausschluss gegen den Willen des betroffenen Mitgliedstaates möglich? Der Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen rund um die Beendigung einer Mitgliedschaft in der EU und die Austrittsklausel des Art. 50 EUV ist der folgende Beitrag…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Ist der "Brexit" das Ende der EU? Warum kann ein Mitgliedstaat aus der EU austreten, war ein solcher Schritt bereits seit Gründung der Gemeinschaften zulässig und ist sogar ein EU-Ausschluss gegen den Willen des betroffenen Mitgliedstaates möglich? Der Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen rund um die Beendigung einer Mitgliedschaft in der EU und die Austrittsklausel des Art. 50 EUV ist der folgende Beitrag gewidmet. Gelegentlich hört oder liest man, das Vereinigte Königreich habe dem Wunsch, dass die europäische Integration unaufhaltsam voranschreiten würde, am 23.06.2016 eine historische Absage erteilt. Der Glaube, dass diese nur eine Richtung kenne, gepaart mit der weitgehenden Ignoranz eines bestenfalls in der Theorie für möglich gehaltenen Austritts eines Mitgliedstaates, sei auf die Probe gestellt worden.Derartigen Stimmen ist zuzugeben, dass der "Brexit" in der Tat mit einer mancherorts zunehmend kritischen Hinterfragung der EU einhergeht. Dabei ist zu beobachten, dass sich euroskeptische und populistische Akteure wachsender Beliebtheit erfreuen, welche sich etwa anhand der jüngeren Wahlen in Frankreich oder Österreich nachzeichnen lässt und mit einer Ablehnung der EU als rechtsetzende, supranationale Organisation und Konzeption einer engen Zusammenarbeit der europäischen Völker korrespondiert.Aber auch wenn das mediale Echo im Anschluss an das "Brexit"-Referendum den Anfang vom Ende der EU suggeriert haben mag, so ist dies doch primär dem Schock über das aus der Sicht vieler enttäuschende Abstimmungsergebnis zuzuschreiben. Die Bedeutung des "Brexit" für die Zukunft der EU ist im Moment nur sehr vage zu prognostizieren, sodass allzu pessimistische Lagebilder nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass die EU gestärkt aus dem "Brexit" hervorgeht und am Ende sogar wieder an Popularität gewinnt. Dennoch lohnt sich in jedem Fall eine Untersuchung der Thematik, wirft diese doch interessante dogmatische Probleme aus dem Europa und Völkerrecht auf. Bevor in diesem Zusammenhang auf Hintergründe und Entstehungsgeschichte des Art. 50 EUV eingegangen wird, soll die zuvor geführte Debatte über die Zulässigkeit eines einseitigen Austritts aus den Gemeinschaften beziehungsweise der EU erörtert werden. Danach wird untersucht, ob neben Art. 50 EUV alternative Verfahren eines EU-Austritts existieren.
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