Der Autor dieses Buches unternimmt es, das komplizierte Thema der effektiven Ahndung von Rechtsverletzungen am Kapitalmarkt bis in die Verästelungen hinein zu durchdringen. Die am 3. Juli 2016 in Kraft getretene Marktmissbrauchsverordnung hat die Diskussion neu belebt, jedoch keineswegs verbindliche Leitlinien geschaffen, welche die bis auf den heutigen Tag hoch umstrittenen Fragen der Normdurchsetzung erledigt hätten. Im Vordergrund der Arbeit steht die von Teilen der Literatur aufgestellte These, dass das deutsche Recht die Blankettnorm des § 823 Abs. 2 BGB wesentlich stärker als bisher nutzen sollte, um den erforderlichen Anreiz zu schaffen, die Regeln des Kapitalmarktes einzuhalten. Hierzu entwickelt der Verfasser Lösungsaspekte aus der Rechtsprechung des EuGH zum Wettbewerbsrecht, indem er sie auf das Kapitalmarktrecht überträgt. Im Kern geht es dem Verfasser darum, die Deutungshoheit über die Rechtsmaterie des Kapitalmarktes nach Möglichkeit deutscher Gerichtsbarkeit zuüberlassen, statt auf Vorgaben zu warten, die zu gegebener Zeit vom EuGH zu erwarten sein mögen.