Die Arbeit befasst sich zunächst mit dem Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Recht, um dann herauszuarbeiten, dass der EWG-Richtlinie eine spezifische Funktion zukommt, die sie als Handlungsform unentbehrlich macht. Auf dieser Feststellung aufbauend geht der Verfasser der für die Praxis bedeutsamen Frage nach, wie die EG-Kommission die Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht besser überwachen kann. Er sieht die Lösung dieses Problems in einer detaillierten Informationspflicht der Mitgliedstaaten, die er aus dem EWGV ableitet.