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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, Note: 11, Philipps-Universität Marburg (Fachbereich Geschichte und Kulturwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Ein unabgeschlossenes Thema hinsichtlich freier Meinungsäußerung, Menschenrechte und Minderheitenpolitik ist die armenische Frage, deren öffentliche Diskussion in der Türkei weiterhin verboten ist. Ursprung der armenische Frage sind dabei die von den Jungtürken durchgeführten Deportationen und Massaker zwischen 1915-1917 im Osmanischen Reich, bei denen bis…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, Note: 11, Philipps-Universität Marburg (Fachbereich Geschichte und Kulturwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Ein unabgeschlossenes Thema hinsichtlich freier Meinungsäußerung, Menschenrechte und Minderheitenpolitik ist die armenische Frage, deren öffentliche Diskussion in der Türkei weiterhin verboten ist. Ursprung der armenische Frage sind dabei die von den Jungtürken durchgeführten Deportationen und Massaker zwischen 1915-1917 im Osmanischen Reich, bei denen bis zu 1, 5 Mio. Armenier ums Leben gekommen sind. Am 24. April 2015 jähren sich Ereignisse des Jahres 1915 zum 100. Mal. Bis heute weigert sich die Türkei als Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches, Verantwortung für diese Geschehnisse zu übernehmen. Die ungleiche Behandlung von christlichen Minderheiten in der Türkei geht scheinbar mit der Leugnung beziehungsweise mit der Verharmlosung der Ereignisse einher. Die ethno-kulturelle Diversität der Türkei wird von der offiziellen Sicht der homogenen türkischen Nation verdrängt. Obwohl die christlichen Minderheiten durch den Lausanner Friedensvertrag anerkannt worden sind, werden nicht-muslimische Minderheiten in der Türkei fortlaufend diskriminiert und sind vom Begriff der "türkischen Gesellschaft" nicht erfasst. Der Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches, der die "Herabsetzung der türkischen Nation, des Staates der Republik Türkei" unter Verbot stellt, wird in der Gegenwart dazu benutzt, eine wahrheitsorientierte Debatte über die armenische Frage in der Türkei zu verhindern. Folgende Fragen sollen erörtert werden:Inwieweit hat die armenische Frage in der Türkei die Beitrittsverhandlungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union beeinflusst? Welche Kriterien müssen von Beitrittskandidaten erfüllt werden? Wie wirken sich diese Kriterien auf die türkische Innenpolitik in Sachen Minderheiten, Meinungsfreiheit und der armenischen Frage aus? Wie reagiert die Türkei auf Resolutionen, in denen der Völkermord an den Armeniern verurteilt wird? Welche Auswirkungen haben Resolutionen und Gesetzesbeschlüsse von Mitgliedstaaten der EU auf die Beitrittsgespräche zwischen der Türkei und der EU? Da seit 2005 mit der Türkei offizielle Beitrittsverhandlungen geführt und seitdem jährlich Fortschrittsberichte von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden, sollen diese Fortschrittsberichte in der vorliegenden Arbeit unter den Gesichtspunkten der Fragestellung, inwieweit die armenische Frage und die damit einhergehende Minderheitenpolitik in der Türkei und der EU beeinflusst hat, untersucht werden.
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