Das strafrechtliche Schuldprinzip wird wegen neuester naturwissenschaftlicher Erkenntnisse zunehmend in Frage gestellt. Während Neurobiologen menschliche Willensfreiheit als Grundlage der Schuld widerlegt meinen, ist von (rechts)philosophischer Seite hierzu bislang nicht klar genug Stellung bezogen worden. Vor diesem Hintergrund untersucht Agnes Wulff den fundamentalontologischen Schuldbegriff Martin Heideggers, der eine elementare Struktur für menschliche Freiheit aufzeigt und die besondere Qualität des Bewusstseins berücksichtigt, so dass sich Willensfreiheit systematisch begründen lässt.