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Die Internationalisierung der Lebenssachverhalte übt seit jeher Druck auf die Staaten aus. Neuen Vorschub erhält diese Entwicklung durch die Digitalisierung, die es ermöglicht, auf dem Gebiet eines Staates weitgehend ohne körperliche Präsenz tätig zu werden und damit dem Anwendungsbereich staatlichen Rechts zu entkommen. Die Staaten versuchten und versuchen besonders - aber nicht nur - im Steuerrecht dieser Entwicklung zu begegnen, indem sie den räumlichen Erfassungsbereich ihrer Rechtsnormen extraterritorial ausweiten.
Die Arbeit geht daher sowohl allgemein als auch spezifisch für das
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Produktbeschreibung
Die Internationalisierung der Lebenssachverhalte übt seit jeher Druck auf die Staaten aus. Neuen Vorschub erhält diese Entwicklung durch die Digitalisierung, die es ermöglicht, auf dem Gebiet eines Staates weitgehend ohne körperliche Präsenz tätig zu werden und damit dem Anwendungsbereich staatlichen Rechts zu entkommen. Die Staaten versuchten und versuchen besonders - aber nicht nur - im Steuerrecht dieser Entwicklung zu begegnen, indem sie den räumlichen Erfassungsbereich ihrer Rechtsnormen extraterritorial ausweiten.

Die Arbeit geht daher sowohl allgemein als auch spezifisch für das Steuerrecht der Frage nach, ob das Völkerrecht der räumlichen Ausdehnung der staatlichen Rechtsetzung über das eigene Staatsgebiet hinaus Grenzen setzt. Sie zeigt auf, dass den Staaten hierbei ein weites Ermessen zukommt, sie aber dann völkerrechtswidrig handeln, wenn der Rechtsetzung jeder Bezug zum handelnden Staat fehlt und das Regelungsinteresse sich darin erschöpft, auf andere Staaten einzuwirken.
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Autorenporträt
Christian Sternberg hat Jura, Wirtschaftswissenschaften und Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Münster, Bielefeld und Erlangen-Nürnberg sowie der FernUniversität in Hagen studiert. Nach der ersten juristischen Prüfung im Jahre 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zunächst am Institut für Steuerrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, später am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen beschäftigt, wo er unter Betreuung von Prof. Dr. Joachim Englisch seine Doktorarbeit verfasste. Im Anschluss absolvierte er das Rechtsreferendariat in München. Seit Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2019 ist er als Richter auf Probe in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig.