Diese Klage vor dem Gericht der Europäischen Union dokumentiert den unbedingten Willen, der Erosion der Europäischen Währungsunion als Rechtsgemeinschaft Grenzen zu ziehen. Zwar ist im gegenwärtigen Stadium noch offen, ob und wie sich das Gericht mit den erhobenen Vorwürfen gegen die EZB auseinandersetzen wird. Gewiss ist jedoch, dass die auf Veranlassung von Jean-Claude Trichet getätigte Politik des Anleihenkaufs sowie der Aussetzung der Bonitätsschwellenwerte für griechische, irische und portugiesische Staatsanleihen in bisher unvorstellbarem Maße nicht nur die Unionsverträge (insbesondere Art. 123 - 125 AEUV sowie Art. 127, 130 AEUV) verletzt, sondern auch die Stabilitätskultur in monetären Fragen nachhaltig schädigen kann. Es ist daher an der Zeit, die Inkongruenz zwischen Herrschaft und Haftung in der EZB mittels einer Mobilisierung des Bürgers durch und zum Schutz europäischer Institutionen wiederherzustellen. Setzt sich das Gericht nicht mit den Vorwürfen gegen die EZB auseinander, wäre dies der Anfang vom Ende der Europäischen Union als Rechtsgemeinschaft.