In Vertragsangelegenheiten ist die Geschäftsfähigkeit die Regel, d. h. jede Person kann Verträge abschließen. Allerdings wird Geschäftsunfähigen der Genuss oder die Ausübung bestimmter Rechte verwehrt, was dann eine Ausnahme vom Grundsatz der Geschäftsfähigkeit aller Personen darstellt. Um die Rechtsfähigkeit zum Abschluss von Handlungen zu erlangen, die für ihre Person oder ihr Vermögen als schwerwiegend erachtet werden, können Geschäftsunfähige Schutzregelungen unterworfen werden. Hierbei handelt es sich um die Regelung der Vertretung oder die Regelung der Unterstützung. Die Vertretung ist ein Rechtsverfahren, bei dem der Vertreter im Namen und für Rechnung des Vertretenen handelt und die Wirkungen der vom Vertreter vorgenommenen Handlung direkt auf den Kopf des Vertretenen einwirken. Bei der Betreuung handelt es sich um eine Maßnahme zum Schutz von nicht geschäftsfähigen Erwachsenen, die entweder unter Vormundschaft oder unter gerichtlicher Aufsicht stehen.