Das Werk- und Bauvertragsrecht knüpft die Fälligkeit der Vergütung an die Abnahmeerklärung durch den Besteller. Aus der damit geforderten Mitwirkungsbereitschaft resultiert eine Abhängigkeit des Werkunternehmers von seinem Vertragspartner.Mit Fallgruppen, in denen die Vergütung ohne Abnahme fällig wird, versuchen Gesetzgeber und Rechtsprechung ein annäherndes Kräftegleichgewicht zwischen den Parteien zu schaffen. Vor allem die Rechtsprechung ist jedoch im Detail unklar und widersprüchlich. Statt einer Verbesserung der Rechtsstellung des Werkunternehmers wird Rechtsunsicherheit erzeugt.Die Autorin leistet einen Beitrag zur Systematisierung dieser Fallgruppen und zur Rechtsklarheit in Bezug auf die Fälligkeit der Gesamtvergütung ohne Abnahme.