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Handelt ein klassischer "Gelegenheits-Kiffer", der im Laufe einer durchfeierten Samstagnacht neben alkoholischen Getränken auch einen Joint konsumiert hat, ordnungswidrig i.S.d. 24a II, III StVG, wenn dieser am Montag früh, also über 24 Stunden nach dem Cannabiskonsum, mit dem PKW zur Arbeit fährt? Kann dabei der Fakt, dass sich der Betroffene nach eigener Aussage sicher ist, längst nicht mehr unter der Wirkung der Droge zu stehen und sich zweifellos fähig fühlt, ein Kraftfahrzeug gefahrlos zu führen, den Vorwurf der fahrlässigen Begehung entfallen lassen, obwohl er zum Zeitpunkt des Antritts…mehr

Produktbeschreibung
Handelt ein klassischer "Gelegenheits-Kiffer", der im Laufe einer durchfeierten Samstagnacht neben alkoholischen Getränken auch einen Joint konsumiert hat, ordnungswidrig i.S.d.
24a II, III StVG, wenn dieser am Montag früh, also über 24 Stunden nach dem Cannabiskonsum, mit dem PKW zur Arbeit fährt? Kann dabei der Fakt, dass sich der Betroffene nach eigener Aussage sicher ist, längst nicht mehr unter der Wirkung der Droge zu stehen und sich zweifellos fähig fühlt, ein Kraftfahrzeug gefahrlos zu führen, den Vorwurf der fahrlässigen Begehung entfallen lassen, obwohl er zum Zeitpunkt des Antritts der Fahrt nicht vollständig ausschließen konnte, dass noch ein Restwert an THC bzw. dessen Abbauprodukte in seinem Blut nachweisbar ist. Die Klärung dieser, im Zuge von juristischen Diskussionen um die rechtsdogmatische Auslegung des
24a StVG regelmäßig aufkommende Frage, soll das Ziel des vorliegenden Buches sein.
Autorenporträt
Florian Boes ist seit Oktober 2011 als Student der Rechtswissenschaften (Schwerpunkt Strafrecht) an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder immatrikuliert. Mit der Verleihung des Titels Bachelor of Laws konnte er 2016 seinen ersten akademischen Grad erlangen.Neben dem Studium ist er in einer Berliner Verkehrsrechtskanzlei tätig.