Die bisherige Praxis der Gewährung eines Informationszugangs ist im Wandel begriffen. Die mit den Informationsfreiheitsgesetzen verbundenen Rechtsfragen sind bislang jedoch allein theoretisch betrachten worden. Auch die Tätigkeit der Informationsbeauftragten ist bisher noch weitgehend unerschlossen. Mit der vorliegenden Arbeit wurde ihre Tätigkeit durch die Auswertung von Akten bei der Beauftragten für NRW und Interviews mit Mitarbeitern der Beauftragten erschlossen. Ergänzt durch Interviews mit Behördenvertretern und Antragstellern konnte ein Bild der Tätigkeit der Beauftragten gewonnen werden und zugleich die in der Praxis bedeutsamen Probleme und Rechtsfragen herausgearbeitet werden. Durch einen ausführlichen Vergleich der Informationsfreiheitsgesetze und verwandter Vorschriften ist zudem eine Übertragung der Erkenntnisse möglich. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich die Beauftragten als Modell bewährt haben und es vor allem praktische Fragen und unklare Formulierungen in den Gesetzen sind, die Probleme bereiten.