Die Finanzautonomie, die den dezentralisierten Gebietskörperschaften zugestanden wird, äußert sich in den finanziellen Befugnissen, die den Gemeindeorganen im Allgemeinen und dem Vertreter der Gemeindeexekutive im Besonderen, d. h. dem Bürgermeister, zuerkannt werden. Diese Befugnisse fördern eine gute Regierungsführung, sowohl in administrativer als auch in finanzieller Hinsicht, und tragen zur Festigung der Demokratie bei. Diese Befugnisse entfalten sich in einem Kontext, der von der Dezentralisierung und der Liberalisierung der Verwaltungsstrukturen geprägt ist. In diesem Sinne sollte der Bürgermeister, der als einer der Dreh- und Angelpunkte dieses Prozesses erscheint, gemäß den Grundsätzen der Dezentralisierung einen privilegierten Platz in der lokalen Finanzverwaltung einnehmen. Ein genauerer Blick auf die Realität führt jedoch zur Feststellung einer Diskrepanz zwischen der Entstehung der finanziellen Autonomie und dem Handlungsspielraum des Bürgermeisters. In der Tat sind diese Befugnisse in ihrer Konsistenz hinsichtlich dessen, was sie sein sollten, verwässert.