Die normativen Grundlagen und Grenzen einer Steuerharmonisierung sind vielfach ungeklärt, auch wenn der faktische Einfluss des Gemeinschaftsrechts auf die mitgliedstaatlichen Steuersysteme heute eine anerkannte Größe ist.
Die Arbeit untersucht ausgehend von der Rechtsetzungskompetenz die Struktur und Systematik der Kompetenzvorschriften des Vertrages und versucht, unter Heranziehung finanzwissenschaftlicher Modelle einzelne Vertragsbestimmungen zu konkretisieren. Besonderes Augenmerk wird hier auf Art. 96 EG und die Rechtsprechung des Gerichtshofs sowie Praxis der Kommission im Rahmen der Beihilfenaufsicht gerichtet. Darauf aufbauend werden die Voraussetzungen und Grenzen einer Ertrags- und Verwaltungskompetenz der Gemeinschaft analysiert. Unbeschadet der Kritik an mangelnder Dogmatik werden Wege aufgezeigt, um das Potential einer Harmonisierung des Steuerrechts systemgerechter ausschöpfen zu können.
Die Arbeit untersucht ausgehend von der Rechtsetzungskompetenz die Struktur und Systematik der Kompetenzvorschriften des Vertrages und versucht, unter Heranziehung finanzwissenschaftlicher Modelle einzelne Vertragsbestimmungen zu konkretisieren. Besonderes Augenmerk wird hier auf Art. 96 EG und die Rechtsprechung des Gerichtshofs sowie Praxis der Kommission im Rahmen der Beihilfenaufsicht gerichtet. Darauf aufbauend werden die Voraussetzungen und Grenzen einer Ertrags- und Verwaltungskompetenz der Gemeinschaft analysiert. Unbeschadet der Kritik an mangelnder Dogmatik werden Wege aufgezeigt, um das Potential einer Harmonisierung des Steuerrechts systemgerechter ausschöpfen zu können.