Dieses Buch befasst sich mit der Frage der Regulierung von Finanzinstituten in Zentralafrika. Gemäß dem Übereinkommen vom 16. Oktober 1990 zur Errichtung einer Bankenkommission in Zentralafrika zur Änderung des Übereinkommens über die monetäre Zusammenarbeit vom 22. November 1972 ist die zentralafrikanische Bankenkommission eines der Organe, die für die Durchführung der monetären Zusammenarbeit zwischen den sechs Mitgliedstaaten verantwortlich sind der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft. COBAC ist gemäß den im Anhang des Übereinkommens vom 16. Oktober 1990 festgelegten Bedingungen dafür verantwortlich, die Einhaltung der von den nationalen Behörden, dem Ministerkomitee der Währungsunion von Zentralafrika ( UMAC), von der Bank der Zentralafrikanischen Staaten oder von ihr selbst und die auf sie anwendbar sind, und die festgestellten Verstöße zu sanktionieren. Der Autor leitet auch eine Reflexion über ein Phänomen ein, das in den CEMAC-Ländern an Dynamik gewinnt, die Nutzung öffentlich-privater Partnerschaften als Mittel zur Finanzierung von Investitionen im Zusammenhang mit der Diversifizierung der Volkswirtschaften der Subregion.