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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Universität Potsdam, Veranstaltung: Die Finanzverfassung der Bundesrepublik- Rückgrat des gesamten politischen Systems?", Sprache: Deutsch, Abstract: Berlin ist die neue bundesdeutsche Hauptstadt und heute eine attraktive Weltstadt geworden. Nach der Wiedervereinigung hatte Berlin als Stadtstaat mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen, da die föderative Aufteilung Deutschlands in Bund, Länder und Kommunen insbesondere für Stadtstaaten eine Sonderposition darstellten. Diese…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Universität Potsdam, Veranstaltung: Die Finanzverfassung der Bundesrepublik- Rückgrat des gesamten politischen Systems?", Sprache: Deutsch, Abstract: Berlin ist die neue bundesdeutsche Hauptstadt und heute eine attraktive Weltstadt geworden. Nach der Wiedervereinigung hatte Berlin als Stadtstaat mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen, da die föderative Aufteilung Deutschlands in Bund, Länder und Kommunen insbesondere für Stadtstaaten eine Sonderposition darstellten. Diese Aufteilung bedeutet für Stadtstaaten im Rahmen des föderativen Systems eine starke Verflechtung von Politik, Verwaltung und Recht. Dabei möchte ich die besondere Finanzsituation der Gemeinden der Stadt Berlin, also deren Bezirke hervorheben. Die Umverteilung der Finanzen des Landes Berlin an die Bezirke, sowie die Einnahmen und Ausgaben bilden ein komplexes zweistufiges System , welches auch mit anderen Stadtstaaten verglichen werden kann. Die vorliegende Hausarbeit wird sich explizit mit der Berliner Situation befassen und erstmalig eine grundlegende Einordnung vornehmen, in der landesrechtliche Verordnungen und grundsätzliche Vorschriften aus der bundesdeutschen Verfassung zur Aufgabenverteilungen, Selbstverwaltung und Eigenstaatlichkeit wiederzufinden sein werden als auch die Finanzierung der Bezirke durch das Land und der Austausch zwischen diesen beiden Ebenen. Als Ausgang der Problematik ist der Artikel 28 des Grundgesetzes zur Selbstverwaltung, welche in Berlin eine andere Bedeutung hat als in Flächenstaaten mit Kreisen und Gemeinden. Außerdem ist eine historische Entwicklung der letzten 10 Jahre vorgesehen um bestimmte Problemfelder zeitlich einordnen zu können und gegebenenfalls die entscheidenden Determinanten zu ermitteln, welche die Besonderheit des Stadtstaates-Status hervorrufen.
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