Die Finanzverfassung und das bundesstaatliche Finanzausgleichssystem in Deutschland stehen seit ihrem Bestehen immer wieder im Mittelpunkt der wissenschaftlichen und politischen Auseinandersetzung, zuletzt im Jahre 1999. Nachdem die hessische Landesregierung im Januar 1999 einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte, der darauf abzielte, die Verfassungswidrigkeit des Finanzausgleichsgesetzes festzustellen, kam das Bundesverfassungsgericht im November 1999 zu dem Urteil, dass der damalige Finanzausgleich teilweise verfassungswidrig sei. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das damalige Finanzausgleichsgesetz nur noch als Übergangsgesetz bis Ende 2004 für anwendbar erklärte, wurde dem Gesetzgeber ein enger Zeitrahmen gesetzt. Bis zum 1. Januar 2003 musste ein Maßstäbegesetz in Kraft treten und auf der Grundlage dieses Maßstäbegesetzes bis zum 1. Januar 2005 das Finanzausgleichsgesetz neu geregelt werden.
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