Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 2,0, Universität Duisburg-Essen (Gesellschaftswissenschaften), Veranstaltung: Die öffentliche Verwaltung nach den Föderalismusreformen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen der Föderalismusreform I von 2006 auf die Mobilität der Polizeibeamten. Die Föderalismusreform wurde im Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen und trat im September 2006 in Kraft. Die Föderalismusreform I ist die seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland umfangreichste Änderung des Grundgesetzes. Doch was umfasst die Föderalismusreform I und wen betrifft sie? Die Föderalismusreform I umfasst die Beziehungen zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Gesetzgebungskompetenz. Mit der Föderalismusreform I wurde den Landesregierungen z.B. die Möglichkeit der unterschiedlichen Besoldung gegeben. Gleichfalls erhielten sie die Gesetzgebungskompetenz, das Laufbahnrecht innerhalb der verfassungsrechtlichen Vorgaben nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Die innere Sicherheit, die Innenpolitik oder auch das Beamtenrecht waren relevante Themenpunkte der Föderalismuskommission. Auch die Polizeibeamten und andere Personalkörper des Gemeinwesens sind von der Föderalismusreform I betroffen. Auf der Länderebene bestehen 16 eigenständige Länderpolizeien. So steht auch die Polizei im Dienst- und Treueverhältnis zu den Dienstherren und geht ihren Pflichten im öffentlichen Dienst nach.
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