Der Autor überwindet zunächst im Rahmen einer Analyse des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG unter Berücksichtigung der Ratio der Norm technizistisch-begriffliche Verengungen, präzisiert den Begriff der Zensur und klärt Grundsätze ihres Verbotes. Bereits bei diesen Fragen tritt eine Entfremdung von Äußerungsfreiheiten und Zensurverbot hervor. Sie ist Ausdruck einer problematischen Entwicklung, die den Freiheitsschutz des Art. 5 Abs. 1 u. 2 GG auf seine inhaltliche Komponente reduziert und dabei wesentliche inhaltsunabhängige Strukturen von Äußerungsfreiheit vernachlässigt und gefährdet.
Wie Fiedler zeigt, schützen die Äußerungsgrundrechte zwei verschiedene Seiten einer einheitlichen Äußerungsfreiheit, eine formale (inhaltsunabhängige), die Äußerungen schlechthin gegen Zensur und bestimmte andere Verfahren der Inhaltskontrolle verteidigt, sowie eine materielle (inhalts-abhängige), die entscheidet, welche Inhalte auch in zulässigen Verfahren letztendlich geschützt sind. Beispiele zensureller und anderer Inhaltskontrolle sowie Fragen freiwilliger Zensur werden erörtert.
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Wie Fiedler zeigt, schützen die Äußerungsgrundrechte zwei verschiedene Seiten einer einheitlichen Äußerungsfreiheit, eine formale (inhaltsunabhängige), die Äußerungen schlechthin gegen Zensur und bestimmte andere Verfahren der Inhaltskontrolle verteidigt, sowie eine materielle (inhalts-abhängige), die entscheidet, welche Inhalte auch in zulässigen Verfahren letztendlich geschützt sind. Beispiele zensureller und anderer Inhaltskontrolle sowie Fragen freiwilliger Zensur werden erörtert.
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