Während der COVID-19-Pandemie hat das Recht der Hauptversammlung ein vorübergehendes digitales Update erfahren. Besonders kontrovers war die Einschränkung des Gegenantragsrechts. Während die Gesellschaften dieses Vorgehen aufgrund des Missbrauchspotenzials grundsätzlich begrüßten, sahen die Interessenverbände der Kleinaktionäre die "Aktionärsdemokratie" in ernster Gefahr. In Anbetracht der Tatsache, dass Gegenanträge selten eine Mehrheit finden, stellt sich de lege ferenda die Frage, ob und in welchem Umfang das Gegenantragsrecht formalisiert werden kann, um die Rechtssicherheit der gefassten Beschlüsse zu steigern. Der Verfasser beleuchtet diese rechtspolitische Frage nicht nur für die virtuelle Hauptversammlung, sondern auch für die Fortentwicklung der herkömmlichen Präsenzversammlung.