Die Formbestimmung des § 313 BGB a. F. (§ 311 b Abs. 1 BGB n. F.) bei Verträgen über Grundstücke in der Rechtsprechung des Reichsgerichts
Andreas Schwenk
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Die Formbestimmung des § 313 BGB a. F. (§ 311 b Abs. 1 BGB n. F.) bei Verträgen über Grundstücke in der Rechtsprechung des Reichsgerichts

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Die Arbeit verfolgt das Ziel, unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Formpflicht nach
313 BGB a. F. die Entwicklung der Rechtsprechung zu dieser Norm nachzuzeichnen. Es wird versucht, Grundprinzipien aufzuzeigen, auf denen die untersuchten Urteile des Gerichts basieren. Dafür wurden alle veröffentlichten und auch die nicht veröffentlichten Urteile des Reichsgerichts zu
313 BGB a. F. verwertet. Die Fundstellen der knapp 400 gesichteten Entscheidungen sind in einem Entscheidungsverzeichnis dokumentiert.