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Insolvenzen und drohende Insolvenzen von Fluggesellschaften haben in den vergangenen Jahren viel Aufsehen erregt. Doch worin liegen die Ursachen für Krisenfälle in einer Branche, die abseits von globalen Pandemien doch eigentlich Profitabilität und Leistungsfähigkeit versprechen müsste? Welches Marktumfeld begegnet Insolvenz- und Sanierungsexperten im Krisenfall? Kann die Fortführung des Unternehmens im Korsett des deutschen Insolvenzrechts sinnvoll gelingen und wenn ja, wie? Die Arbeit geht diesen Fragen an der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Luftrecht nach.
Neben einer Erörterung
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Produktbeschreibung
Insolvenzen und drohende Insolvenzen von Fluggesellschaften haben in den vergangenen Jahren viel Aufsehen erregt. Doch worin liegen die Ursachen für Krisenfälle in einer Branche, die abseits von globalen Pandemien doch eigentlich Profitabilität und Leistungsfähigkeit versprechen müsste? Welches Marktumfeld begegnet Insolvenz- und Sanierungsexperten im Krisenfall? Kann die Fortführung des Unternehmens im Korsett des deutschen Insolvenzrechts sinnvoll gelingen und wenn ja, wie? Die Arbeit geht diesen Fragen an der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Luftrecht nach.

Neben einer Erörterung der Krisenursachen setzt sich die Arbeit mit luftrechtlichen Genehmigungstatbeständen im Insolvenzfall auseinander, diskutiert die Zusammensetzung der Insolvenzmasse und bietet Lösungsvorschläge für weitere, luftrechtlich determinierte Problemstellungen. Die Arbeit zeigt schließlich Rahmenbedingungen für die Verfahrensgestaltung insbesondere in Eigenverwaltung und nach dem neu gefassten StaRUG auf.
Autorenporträt
Gerrit C. Sprakel studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem ersten Staatsexamen im Jahr 2019 promovierte er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht von Prof. Dr. Wolfgang Voit an der Philipps-Universität Marburg und arbeitete promotionsbegleitend in international tätigen Kanzleien in Frankfurt am Main. Im Jahr 2021 schloss ich sodann sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main an.