Der Börsenzwang stellt eine der Rechtinstitutionen im Bereich der Börse dar, die das deutsche Verständnis des Börsenwesens auf besondere Weise prägt und prägte. Man ist - bzw. war - in Deutschland traditionell eher abgeneigt, auf einen "absoluten Börsenzwang" etwa nach französischem Vorbild abzustellen, gleichwohl bemängelte man hierzulande immer wieder eine offensichtliche Verengung des deutschen Aktienmarkts und formulierte vor diesem Hintergrund auch diverse Forderungen nach einem wie auch immer gearteten Börsenzwang. Der Verfasser geht dieser Auseinandersetzung im zwanzigsten Jahrhundert detailliert nach. Seine Darstellung umfasst dabei die Zeitspanne von der Zeit vor der Verabschiedung des Börsengesetzes im Jahre 1896 über einschlägige Börsenreformdiskussionen der 30er und 60er Jahre, die Börsenzwangsregulierungen der NS-Zeit, die Verabschiedung des Zweiten und Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes jeweils im Jahre 1994 und 2002 und nicht zuletzt auch des Finanzmarktrichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom Juli 2007. Ebenso werden das Phänomen der hausinternen Internalisierung des Kundenwertpapiergeschäfts wie auch das des Börsenwettbewerbs thematisiert. Im Anschluss werden einige Schlussfolgerungen betreffend den Mechanismus des Wertpapierhandels wie auch die Entwicklung der einschlägigen Rechtsdogmatik in Deutschland formuliert.