Das Tarifsystem in Deutschland wird zunehmend fragiler. Die Tarifbindung ist zurückgegangen und tarifliche Öffnungs- und Härteklauseln, die auf betrieblicher Ebene vorübergehende Tarifunterschreitungen zulassen, haben an Bedeutung gewonnen. Am Beispiel des Bauhauptgewerbes untersuchen die Verfasser, inwiefern Mindest- und Tariflöhne in der Praxis eingehalten werden und wie sich dies kontrollieren lässt. Die Branche ist besonders interessant, weil sie eine überdurchschnittlich hohe Tarifbindung aufweist und hier bereits seit 1996 tarifliche Mindestlöhne gelten, die über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Die Studie, die auch auf bauspezifische Regelungen in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden eingeht sowie Erfahrungen mit Mindestlöhnen in zwei weiteren Branchen in Deutschland einbezieht, schließt nicht nur eine Forschungslücke im Bereich der Lohnpolitik und der industriellen Beziehungen. Vielmehr sind die Ergebnisse auch von hohem praktischen Wert für Tarifpartner und Politik, deren Diskurse und Entscheidungen in künftigen Verhandlungen über Mindestlöhne und Tarifverträge durch eine gemeinsame empirische Basis versachlicht werden können.