Freigabeklauseln bezwecken den Schutz des Kreditnehmers vor unangemessener Übersicherung. Der Meinungsstreit um die Notwendigkeit und Ausgestaltung von Freigabeklauseln in vorformulierten Kreditsicherungsverträgen ist angesichts divergierender Standpunkte der Senate des BGH neue entflammt.
Anders als bei Singularsicherheiten spricht sich der Verfasser bei Globalsicherheiten für eine Beibehaltung qualifizierter Freigabeklauseln aus, erhebt jedoch Zweifel am Erfordernis flexibler Deckungsgrenzen. Eine Teilaufrechterhaltung des Kreditsicherungsvertrages durch geltungserhaltende Reduktion oder ergänzende Vertragsauslegung lehnt er ab.
Die Monographie verschafft einen rechtstheoretischen Zugang zum Problem der formularmäßigen Sicherheitenfreigabe und ist wegen ihrer klaren Untergliederung nach den verschiedenen Kreditsicherheiten und aufgrund des gründlichen Überblicks zur Rechtsprechung auch für die Bankenpraxis von Interesse.
Anders als bei Singularsicherheiten spricht sich der Verfasser bei Globalsicherheiten für eine Beibehaltung qualifizierter Freigabeklauseln aus, erhebt jedoch Zweifel am Erfordernis flexibler Deckungsgrenzen. Eine Teilaufrechterhaltung des Kreditsicherungsvertrages durch geltungserhaltende Reduktion oder ergänzende Vertragsauslegung lehnt er ab.
Die Monographie verschafft einen rechtstheoretischen Zugang zum Problem der formularmäßigen Sicherheitenfreigabe und ist wegen ihrer klaren Untergliederung nach den verschiedenen Kreditsicherheiten und aufgrund des gründlichen Überblicks zur Rechtsprechung auch für die Bankenpraxis von Interesse.