Obgleich der "Tod des Autors" (Roland Barthes) bereits verzeichnet und Kunst als eine Ware wie jede andere bezeichnet wurde (Boris Groys), hält das Urheberrecht weiterhin an einer besonderen persönlichen Beziehung zwischen Werk und Urheber fest. Dieses normative Erfordernis einer eigentümlichen Kreativität ist sowohl aus künstlerischer als auch wirtschaftlicher Sicht zunehmend hemmend. Durch die vorliegende Arbeit wird mit einem als reines Eigentumsrecht konzipierten Urheberrecht eine Alternative zur herkömmlichen persönlichkeitsrechtlichen Prägung aufgezeigt, die zugleich offener gegenüber aktuellen Formen von Kreativität als auch wirtschaftlichen Begebenheiten wäre.
Im ersten Teil der Arbeit werden die einfachrechtlichen Auswirkungen des Erfordernisses einer eigentümlichen Kreativität hinsichtlich der Rechtseinräumung und -ausgestaltung aufgezeigt, wobei u.a. die Grenzen des Zitatrechts dargestellt werden. Nach einer Kritik an der Schutzvoraussetzung der Eigentümlichkeit, erfolgt ein Plädoyer für eine Neuorientierung des Urheberrechts am Merkmal der Neuheit und der Abkehr vom Schutz einer schöpferischen Sonderleistung zugunsten eines Investitionsschutzes. Im sich anschließenden verfassungsrechtlichen Teil wird der Raum für eine Neuorientierung des Urheberrechts abgesteckt.
Im ersten Teil der Arbeit werden die einfachrechtlichen Auswirkungen des Erfordernisses einer eigentümlichen Kreativität hinsichtlich der Rechtseinräumung und -ausgestaltung aufgezeigt, wobei u.a. die Grenzen des Zitatrechts dargestellt werden. Nach einer Kritik an der Schutzvoraussetzung der Eigentümlichkeit, erfolgt ein Plädoyer für eine Neuorientierung des Urheberrechts am Merkmal der Neuheit und der Abkehr vom Schutz einer schöpferischen Sonderleistung zugunsten eines Investitionsschutzes. Im sich anschließenden verfassungsrechtlichen Teil wird der Raum für eine Neuorientierung des Urheberrechts abgesteckt.