Alternative Streitbeilegungsverfahren wie die Mediation sollen in Deutschland nach Wunsch des Gesetzgebers verstärkt eingesetzt werden, um die Justiz zu entlasten und den Zugang zum Recht zu verbessern. Dieses Ziel soll mithilfe verschiedener rechtlicher Instrumente erreicht werden. Wenig Erfolg war dabei bislang der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung nach
15a EGZPO beschieden, die der Gesetzgeber 1999 wiederbelebte. Diese Arbeit untersucht, inwieweit die ursprünglich für zwingende Verfahren eingerichtete Gütestelleninfrastruktur für freiwillige Verfahren wie die Mediation genutzt wird, und in welchem rechtlichen Rahmen dies geschieht. Dabei werden insbesondere die Verjährungshemmung, Vollstreckbarkeit von Gütestellenvergleichen sowie die Kosten thematisiert.
15a EGZPO beschieden, die der Gesetzgeber 1999 wiederbelebte. Diese Arbeit untersucht, inwieweit die ursprünglich für zwingende Verfahren eingerichtete Gütestelleninfrastruktur für freiwillige Verfahren wie die Mediation genutzt wird, und in welchem rechtlichen Rahmen dies geschieht. Dabei werden insbesondere die Verjährungshemmung, Vollstreckbarkeit von Gütestellenvergleichen sowie die Kosten thematisiert.