48,00 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in über 4 Wochen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,0, Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen (Betriebswirtschaft I), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: In den letzten zwei Jahren ist in der Presse immer wieder ein umstrittenes Thema zu finden. Hier liest man in den Schlagzeilen so etwas wie Geschäftsbanken ziehen sich aus der Kreditfinanzierung des Mittelstands zurück (Financial Times 27.04.00), die Kredite für den Mittelstand werden immer teurer Ratings und Eigenkapitalvorschriften gehen zu Lasten kleiner Arbeitgeber…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,0, Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen (Betriebswirtschaft I), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
In den letzten zwei Jahren ist in der Presse immer wieder ein umstrittenes Thema zu finden. Hier liest man in den Schlagzeilen so etwas wie Geschäftsbanken ziehen sich aus der Kreditfinanzierung des Mittelstands zurück (Financial Times 27.04.00), die Kredite für den Mittelstand werden immer teurer Ratings und Eigenkapitalvorschriften gehen zu Lasten kleiner Arbeitgeber (FAZ 07.03.00) oder Firmenkundenkreditgeschäft als Wertfalle deutscher Banken (FAZ 09.09.99).
Alle diese Pressemitteilungen verschiedener Autoren wie Bankenvorstände, Politiker, Manager etc. resultieren von der 1998 vorgestellten, und im Juni 1999 schließlich herausgegebenem Konsultationspapier des Ausschusses für Bankenaufsicht der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Dieses Konsultationspapier, auch Baseler Akkord bezeichnet, beinhaltet diverse gesetzliche Neuregelungen des Bankenrechts in der Europäischen Gemeinschaft, welche in nationales Recht übernommen werden sollen.
Zur Zeit gelten in Deutschland noch die Gesetze basierend auf den ersten Baseler Akkord (Basel I). Diese Richtlinien gehen auf eine im Jahr 1988 in Basel zwischen den großen Industrienationen vereinbarte Regelung zurück und sind in Deutschland 1992 mit der Verabschiedung der vierten KWG-Novelle bindendes Recht geworden.
Grund für die Neuerung der Vorschriften für die Bankenwelt sind die Finanzkrisen in Asien und auch in Russland. Hier hat man erkannt, wie anfällig die Wirtschaft, und nicht nur die europäische Wirtschaft, sondern die gesamte Weltwirtschaft auf solche Krisen reagiert. Um dem entgegenwirken und solche Zusammenbrüche möglichst zu vermeiden, beschloss man, den Finanzmarkt weiter zu festigen, indem man eine höhere und besser angepasste Risikoabsicherungder einzelnen Bankgeschäfte vornimmt. Dies ist der Hintergrund des neuesten Baseler Konsultationspapier (Basel II oder Brüssel neu).
Nicht alles, dass in Basel II zur Regelung bestimmt ist, hat direkte Auswirkungen auf die Finanzierung des Mittelstands. Es beinhaltet teilweise Regelungen, welche die Finanzanlage privater und gewerblicher Anleger betrifft. Regelungen, die aber den gewerblichen Kunden, sprich in der Hauptsache gewerbliche Kreditnehmer betreffen, sind unter Fachleuten stark umstritten.
Da Kreditausfälle die Sicherheit von Einlagen und letztlich die Existenz einer Bank gefährden können, muss bei Kreditvergaben ein bestimmter Betrag an Eigenkapital unterlegt bzw. bereitgehalten werden (Eigenkapitalunterlegung). Diese Regelung dient der Stabilisierung des Bankensystems. In Deutschland ist die Unterlegung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank) im Grundsatz I des Kreditwesengesetzes (KWG) kodifiziert. Die Ermittlung der erforderlichen Eigenmittelunterlegung erfolgt bislang insofern relativ pauschal, als die Kreditnehmer nur in wenige Klassen eingeordnet werden (im Wesentlichen: öffentliche Kreditnehmer, Kreditinstitute, alle übrigen Kunden). Nach der zukünftigen Regelung des Baseler Komitees zur Reform der Eigenkapitalstandards für Kreditinstitute, sollen die Kreditnehmer sich einer Bonitätsprüfung durch ein sogenanntes Rating unterziehen, um entsprechend für die Kapitalunterlegung eingestuft werden zu können. Solche Ratings dienen zur Beurteilung der Bonität und Schuldendienstkapazität des Unternehmens, also dem Kreditnehmer. Sie spiegeln die Wahrscheinlichkeit der zeitgerechten und vollständigen Bezahlung von Zins- und Tilgungsverpflichtungen eines Schuldners wider.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage eines externen Ratings (durch Ratingagenturen) oder eines internen Ratings (durch die Bank selbst) und was ...