Das geltende Eherecht lehnt eine fristfreie Konventionalscheidung ab. Ist dies unter den Bedingungen der Moderne (noch) begründet? Zur Beantwortung werden zunächst der rechts- und sozialhistorische Kontext analysiert, dem die Konventionalscheidung einerseits, die zwingende Trennungsfrist andererseits entstammen. Denn maßgebend ist, inwieweit sich scheidungsbezogene Maximen verankert haben - namentlich zulasten eines fristlosen Scheidungsrechts. Dies wiederum erlaubt substanziierte Bewertungen, ob es angesichts heutiger Sozialverhältnisse in Ehe und Familie sowie rechtsdogmatischer Reformen weiterhin gerechtfertigt ist, der fristfreien Konventionalscheidung eine gesetzliche Grundlage zu verwehren. Die Arbeit ist daher nicht nur ein Beitrag zur Rechtsfortbildung, sondern auch eine empirisch fundierte Analyse historisch gewachsener Strukturen und Anschauungen von Ehe- bzw. Familienleben.