Trotz ihres stark regionalen Bezugs kommt dieser Arbeit eine über Bayern hinausgehende Bedeutung für die gesamte deutsche Rechtsgeschichte zu. Am Beispiel der Fürsten von Thurn und Taxis wird in ihr das Ringen des deutschen Hochadels um den Erhalt seiner Herrschaftsrechte dargestellt. Nach der Abschaffung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit war der "Postfürst" der letzte Inhaber privater Gerichtsrechte in Deutschland. Alle Versuche scheiterten, die Rechtswidrigkeit dieses Privilegiums zu begründen; der wachsende Anachronismus der Thurn und Taxisschen Privatrechtspflege änderte nichts an der Wirksamkeit ihrer Rechtsgrundlage.…mehr
Trotz ihres stark regionalen Bezugs kommt dieser Arbeit eine über Bayern hinausgehende Bedeutung für die gesamte deutsche Rechtsgeschichte zu. Am Beispiel der Fürsten von Thurn und Taxis wird in ihr das Ringen des deutschen Hochadels um den Erhalt seiner Herrschaftsrechte dargestellt. Nach der Abschaffung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit war der "Postfürst" der letzte Inhaber privater Gerichtsrechte in Deutschland. Alle Versuche scheiterten, die Rechtswidrigkeit dieses Privilegiums zu begründen; der wachsende Anachronismus der Thurn und Taxisschen Privatrechtspflege änderte nichts an der Wirksamkeit ihrer Rechtsgrundlage.
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Autorenporträt
Der Autor: Ralf Ruhnau wurde 1970 in Rheda-Wiedenbrück/Westfalen geboren. Nach dem Abitur Grundstudium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes/Saarbrücken. Danach Hauptstudium der Rechtswissenschaft sowie Grund- und Hauptstudium der Philosophie an der Universität Regensburg. 1998 Promotion und Rechtsreferendariat am Landgericht Regensburg.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Rechtsgrundlagen und Ausübung der fürstlichen Gerichtsbarkeit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (bis 1806) und im Dalbergstaat (bis 1810) - Im Königreich Bayern : Rechtsgrundlagen der fürstlichen Gerichtsbarkeit ab 1810; Fortbestand der fürstlichen Gerichtsbarkeit; Organisation der fürstlichen Gerichtsbarkeit in erster und zweiter Instanz; Zuständigkeit der königlich bayerischen Gerichte - Im Deutschen Reich : Reichsgesetzgebung; Ausübung der fürstlichen Gerichtsbarkeit; Zuständigkeit des bayerischen Obersten Landesgerichtes; Aufhebung der fürstlichen Gerichtsbarkeit.
Aus dem Inhalt: Rechtsgrundlagen und Ausübung der fürstlichen Gerichtsbarkeit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (bis 1806) und im Dalbergstaat (bis 1810) - Im Königreich Bayern : Rechtsgrundlagen der fürstlichen Gerichtsbarkeit ab 1810; Fortbestand der fürstlichen Gerichtsbarkeit; Organisation der fürstlichen Gerichtsbarkeit in erster und zweiter Instanz; Zuständigkeit der königlich bayerischen Gerichte - Im Deutschen Reich : Reichsgesetzgebung; Ausübung der fürstlichen Gerichtsbarkeit; Zuständigkeit des bayerischen Obersten Landesgerichtes; Aufhebung der fürstlichen Gerichtsbarkeit.
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