Ein goodwill aus Unternehmensakquisition stellt aufgrund seiner Größenordnung in vielen Bilanzen eine bedeutende immaterielle Vermögensposition dar. So zeigt eine empirische Analyse der 51 größten Akquisitionen, dass ca. 30 % der Aktiva der übernommenen Unternehmen dem goodwill zugeordnet werden. Ebenso wurde festgestellt, dass der goodwill oftmals die Hälfte der Konzernbilanzsumme repräsentiert. Darüber hinaus eröffnet dessen Aktivierung dem Erwerber zahlreiche bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten mit enormen Konsequenzen für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, was wiederum seine steigende Relevanz erklärt. Die Autorin beschäftigt sich mit einem durchaus umstrittenen Thema, nämlich der full goodwill-Methode im Rahmen von Unternehmensübernahmen. Im Grundsatz sollen Bilanzierungstechniken gleichermaßen die Ertrags- wie auch die Vermögenslage eines Unternehmens richtig im Sinne einer den tatsächlichen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung wiedergeben. In der Praxis gestaltet sich dies jedoch keineswegs so einfach, wie es sich in der Theorie anhört. Noch komplizierter wird die Materie dann, wenn seitens der Normsetzer (International Accounting Standards Board (IASB) und des Financial Accounting Standards Board (FASB)) oder des Gesetzgebers Wahlrechte eingeräumt werden. Genau diese Situation liegt aber bei der Bilanzierung von Unternehmensakquisitionen vor und wirkt sich auf die Darstellung innerhalb der Rechnungslegung aus. Vor diesem Hintergrund war es erforderlich, die Bilanzierungsmethode selbst einer kritischen Überprüfung zu unterziehen, wobei die Autorin sich nicht auf die Rechnungslegungsauswirkungen im engeren Sinne beschränkt, sondern zugleich die anfallenden Kosten sowie die Entscheidungsnützlichkeit der gewählten Darstellungsmethode in ihre Überlegungen mit einbezieht.