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Diese Abhandlung befasst sich mit der Frage der Funktion des Begriffs Unglücksfall bei der unterlassenen Hilfeleistung und der mit dieser Frage verbundenen Reichweite einer möglichen Sanktionierung. Den Ansatzpunkt der Problemlösung stellen die Struktur und die Funktion der Straftatbestände dar. Bei einer notwendigen Differenzierung von Verhaltens- und Sanktionsnorm zeigt sich, dass das Merkmal Unglücksfall für beide Normtypen eine eigenständige Funktion aufweist. Im Rahmen der strafbewehrten Verhaltensnorm bestimmt es die Reichweite der strafbewehrten Hilfepflicht. Im Rahmen der Sanktionsnorm…mehr

Produktbeschreibung
Diese Abhandlung befasst sich mit der Frage der Funktion des Begriffs Unglücksfall bei der unterlassenen Hilfeleistung und der mit dieser Frage verbundenen Reichweite einer möglichen Sanktionierung. Den Ansatzpunkt der Problemlösung stellen die Struktur und die Funktion der Straftatbestände dar. Bei einer notwendigen Differenzierung von Verhaltens- und Sanktionsnorm zeigt sich, dass das Merkmal Unglücksfall für beide Normtypen eine eigenständige Funktion aufweist. Im Rahmen der strafbewehrten Verhaltensnorm bestimmt es die Reichweite der strafbewehrten Hilfepflicht. Im Rahmen der Sanktionsnorm fungiert es als fehlverhaltenfolgengleiches Sanktionskriterium. Neben dieser Hauptproblematik befasst sich die Arbeit mit speziellen inhaltlichen Problemfeldern wie der Erfassung bloßer Sachgefahren oder der Erfassung freiverantwortlicher Suizide durch das Merkmal Unglücksfall .
Autorenporträt
Der Autor: Martin Schmitz wurde 1976 in Neuss geboren. 1996 nahm der Autor das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Marburg auf. Nach bestandenem Erstem Staatsexamen im Jahre 2002 wurde der Autor als Doktorand am Fachbereich Rechtswissenschaften angenommen und war nebenbei als Korrekturassistent tätig. Seit 2005 befindet sich der Autor im juristischen Vorbereitungsdienst am LG Düsseldorf.