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Der demokratische Bezug, den die Kommunikationsgrundrechte (Art. 5 Abs. 1, 8 und 9 Abs. 1 GG) aufweisen, sorgt seit jeher für Meinungsverschiedenheiten. Im Zentrum steht hierbei die Frage, ob der "konstituierenden Wirkung", die kommunikative Freiheit für eine Demokratie hat, rechtliche Relevanz im Sinne einer demokratischfunktionalen Grundrechtsinterpretation zukommt oder ob es sich um bloße "Nutzeffekte" handelt. Die Brisanz dieser Thematik zeigt sich an aktuellen Beispielen wie der Privatisierung des Rundfunks oder dem strafrechtlichen Ehrenschutz.
Der Autor geht dieser Frage sowohl auf
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Produktbeschreibung
Der demokratische Bezug, den die Kommunikationsgrundrechte (Art. 5 Abs. 1, 8 und 9 Abs. 1 GG) aufweisen, sorgt seit jeher für Meinungsverschiedenheiten. Im Zentrum steht hierbei die Frage, ob der "konstituierenden Wirkung", die kommunikative Freiheit für eine Demokratie hat, rechtliche Relevanz im Sinne einer demokratischfunktionalen Grundrechtsinterpretation zukommt oder ob es sich um bloße "Nutzeffekte" handelt. Die Brisanz dieser Thematik zeigt sich an aktuellen Beispielen wie der Privatisierung des Rundfunks oder dem strafrechtlichen Ehrenschutz.

Der Autor geht dieser Frage sowohl auf staats- und grundrechtstheoretischer als auch auf grundrechtsdogmatischer Ebene nach. Dabei dient das klassische liberale Grundrechtsverständnis als Betrachtungsplattform, von der aus insbesondere die Rechtsprechung des BVerfG einer kritischen Analyse unterzogen wird. Es werden die negativen Folgen aufgezeigt, die sich im einzelnen aus der "Indienststellung" und "Verobjektivierung" kommunikativer Freiheit für die Demokratie ergeben. Als Alternative stellt Flitsch dar, daß auch im Rahmen eines liberalen Grundrechtsverständnisses der demokratische Effekt der Kommunikationsgrundrechte - ohne Freiheitsverlust - gesichert werden kann.
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