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Die Funktionalitätshaftung des Bauunternehmers im BGB-Bauvertrag - Stretz, Christian
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Zum WerkDie dogmatische Begründung der Funktionalitätshaftung des Bauunternehmers im BGB-Bauvertrag wird in der Literatur äußerst kontrovers diskutiert. Insbesondere für die Fallgruppe der einseitigen Auftraggebervorgaben stellt sich die Frage, ob und wie sich das Konzept einer "Enthaftung" des Bauunternehmers durch Erfüllung seiner Bedenkenhinweispflicht für den BGB-Bauvertrag dogmatisch begründen lässt. Der Verfasser arbeitet diese Problematik umfassend auf. Der Schwerpunkt seiner Ausführungen liegt hierbei zunächst auf der Herleitung des funktionalen Mangelbegriffs im Rahmen des § 633 BGB.…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDie dogmatische Begründung der Funktionalitätshaftung des Bauunternehmers im BGB-Bauvertrag wird in der Literatur äußerst kontrovers diskutiert. Insbesondere für die Fallgruppe der einseitigen Auftraggebervorgaben stellt sich die Frage, ob und wie sich das Konzept einer "Enthaftung" des Bauunternehmers durch Erfüllung seiner Bedenkenhinweispflicht für den BGB-Bauvertrag dogmatisch begründen lässt. Der Verfasser arbeitet diese Problematik umfassend auf. Der Schwerpunkt seiner Ausführungen liegt hierbei zunächst auf der Herleitung des funktionalen Mangelbegriffs im Rahmen des § 633 BGB. Im Anschluss hieran widmet sich der Verfasser den unterschiedlichen dogmatischen Konstruktionen zur Begründung der Haftung des Bauunternehmers im Falle einer Bedenkenhinweispflichtverletzung.Er kommt zu dem Schluss, dass sich diesbezüglich eine Haftung des Bauunternehmers nicht aus dem Gewährleistungsrecht, sondern nur aus einem hiervon zu trennenden allgemeinen Schadensersatzanspruch ableiten lässt. Entgegen zahlreicher Bedenken in der Literatur führe dieser Weg nicht zu einer Haftungszersplitterung.Dieser wissenschaftliche Beitrag ist nicht zuletzt auch für den Praktiker im Hinblick auf die gegenwärtigen Reformbemühungen des Gesetzgebers zur Schaffung eines eigenständigen Bauwerkvertragsrechts von großer Relevanz. Er zeigt, dass zumindest im Hinblick auf die Diskussion um die Bedenkenhinweispflicht eine Reform des Werkvertragsrechts nicht angebracht ist. Angemessene Ergebnisse können bereits de lege lata erzielt werden.ZielgruppeFür Rechtswissenschaftler und Praktiker mit wissenschaftlicher Tätigkeit.