Rechtsfragen der Haftung gewinnen im Bereich der selbständigen Dienstleistung und der abhängigen Arbeit zunehmend an Bedeutung. Vermeintlich oder tatsächlich gesteigerte Risiken lassen Rufe nach einer schärferen Haftung des Selbständigen, aber auch nach einer Haftungsentlastung für den abhängig Arbeitenden laut werden. Die Rechtsprechung beantwortet diese Fragen mangels eindeutiger Regelungen im geschriebenen Recht aus den Eigenheiten des jeweiligen Rechtsverhältnisses. Diese Vorgehensweise fördert die Zersplitterung des Privatrechts. In der vorliegenden Untersuchung wird der Versuch unternommen, Lösungen für Haftungsprobleme aus einheitlichen und allgemeinen schuldrechtlichen Gesichtspunkten zu entwickeln, wo spezielle Lösungen versagen. Damit soll zugleich ein Beitrag zur Wiederherstellung der Einheit des Privatrechts geleistet werden. Rechtlicher Ansatzpunkt für die Untersuchung ist der bislang noch kaum erörterte Begriff der Gattungshandlungsschuld. Es wird versucht, den Inhalt dieser Schuld und die Grenzen der Haftung bei fehlerhafter Leistung nach dem in § 243 Abs. 1 BGB geregelten Qualitätsmaßstab zu bestimmen.