Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Grenzüberschreitende Finanzierungsaktivitäten haben im Konzern eine besonders hohe Bedeutung. Diese Transaktionen gehören zu der täglichen Unternehmensrealität. Dadurch, dass Kapital sehr mobil ist, eignen sich Finanzierungsstrukturen für Gewinnverlagerungsaktivitäten. In der Vergangenheit wurden diese zum Teil gezielt zur Steuerplanung eingesetzt. Dadurch sind diese Finanzierungsleistungen innerhalb von Konzernen in der näheren Vergangenheit immer weiter in das Blickfeld der Finanzbehörden gerückt. Steuerliche Fragestellungen in diesem Bereich sind für Konzerne von besonders hoher Relevanz. Die Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland hat zudem auch für mittelständische Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Damit verbunden sind Fragen im Zusammenhang mit der Bilanzierung und rechtlichen Ausgestaltung von Darlehen sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Tochtergesellschaften im Ausland. Besonders wichtig wird dies dann, wenn die Tochtergesellschaft die Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann und eine gewinnmindernde Teilwertabschreibung auf die Forderung bei der im Inland ansässigen Muttergesellschaft vorgenommen werden soll. Die ertragsteuerliche Anerkennung von Darlehen sowie die Behandlung von Abschreibungen auf diese Darlehen zwischen steuerlich nahestehenden Personen ist sehr häufig ein Thema in Steuerstreitigkeiten. Bei einer Korrektur der Verrechnungspreise durch die Finanzbehörden kann es zu einer höheren Steuerbelastung des Konzerns und bei grenzüberschreitenden Finanzierungsaktivitäten zu Doppelbesteuerungen kommen. Durch diese hohe Bedeutung für die Unternehmen besteht der Wunsch nach Rechtssicherheit. Der erste Senat des Bundesfinanzhofs hat in seinen jüngsten Entscheidungen vom 27. Februar 2019 bisher gefestigte Rechtsprechung und geltende Grundsätze zur grenzüberschreitenden Konzernfinanzierung aufgegeben und eine Neuausrichtung der Rechtsprechung vorgenommen. Sie haben nicht nur Auswirkungen auf langfristige Darlehen im Konzern, sondern auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In der Praxis hat die geänderte Rechtsprechung eine nicht zu unterschätzende Tragweite und führt zu dringendem Handlungsbedarf. Gerade für international agierende Unternehmensgruppen hat die Änderung besondere Bedeutung. Zudem sind weiterhin zahlreiche Verfahren zu dem Themenbereich beim BFH anhängig. Die Unternehmen sollten die neuen Grundsätze zwingend kennen und ihre Finanzierungsaktivitäten überprüfen.
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