Die verkaufte Ware wird bei der Abwicklung des Kaufvertrages der Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung ausgesetzt. Kaufverträge können auf ganz unterschiedliche Art und Weise abgewickelt werden und damit kann die gegenständliche Ware auch in unterschiedlichem Umfang Gefahren ausgesetzt sein. Geht die Ware nun nach dem Vertragsschluss unter oder gelangt sie beschädigt zum Käufer, stellt sich die Frage, wer das wirtschaftliche Risiko des Untergangs oder der Beschädigung trägt. Kann der Käufer weiterhin die Lieferung verlangen und muss er den Kaufpreis zahlen? Sebastian Rosentritt geht dieser klassischen schuldrechtlichen Frage rechtsvergleichend im europäischen und internationalen Kontext unter Berücksichtigung der Praxis des internationalen Handels nach.