Im Steuerstrafrecht kollidieren zwei Rechtsgebiete, die zwar als Bereiche des Eingriffsrechts dem Rechtsstaatsprinzip streng verpflichtet sind, doch aufgrund unterschiedlicher Zielsetzungen verschiedenen Maximen folgen. Insbesondere die steuerliche Mitwirkungspflicht kollidiert mit dem strafrechtlichen Verbot der Selbstbelastung. Das Steuergeheimnis wird in vielen Fällen durchbrochen, etwa durch das Offenbarungsrecht für die Strafverfolgung oder die Offenbarungspflicht bei Geldwäscheverdacht. Aus der bedenklichen Weite des
261 StGB, Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz und der Fremdnutzung von Daten, ergeben sich erhebliche Gefahren. Mittel zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität drohen zur Durchsetzung von Steueransprüchen und allgemeinen Strafverfolgung mißbraucht zu werden.
261 StGB, Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz und der Fremdnutzung von Daten, ergeben sich erhebliche Gefahren. Mittel zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität drohen zur Durchsetzung von Steueransprüchen und allgemeinen Strafverfolgung mißbraucht zu werden.