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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll der Verletzung von Menschenrechten sowie Umweltschutzbelangen durch Unternehmen entgegenwirken. Die gesetzlichen Anforderungen an den persönlichen sowie sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes sind Gegenstand der Arbeit. Der persönliche Anwendungsbereich knüpft an die Arbeitnehmerzahl an, wobei dem Gesetz der allgemeine Arbeitnehmerbegriff des § 611a Abs. 1 BGB zugrunde liegt. Die Einzelfragen, wer als Arbeitnehmer Berücksichtigung findet, werden in der Arbeit ausführlich untersucht. Ebenfalls wird die Zurechnung in Unternehmensverbindungen nach…mehr

Produktbeschreibung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll der Verletzung von Menschenrechten sowie Umweltschutzbelangen durch Unternehmen entgegenwirken. Die gesetzlichen Anforderungen an den persönlichen sowie sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes sind Gegenstand der Arbeit. Der persönliche Anwendungsbereich knüpft an die Arbeitnehmerzahl an, wobei dem Gesetz der allgemeine Arbeitnehmerbegriff des § 611a Abs. 1 BGB zugrunde liegt. Die Einzelfragen, wer als Arbeitnehmer Berücksichtigung findet, werden in der Arbeit ausführlich untersucht. Ebenfalls wird die Zurechnung in Unternehmensverbindungen nach § 1 Abs. 3 LkSG betrachtet. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche lediglich zu inländischen Unternehmen und grundsätzlich nur zur obersten Konzernmutter erfolgt. Im zweiten Teil der Arbeit wird der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes und damit der Begriff der Lieferkette umfassend untersucht. Diese setzt sich aus dem eigenen Geschäftsbereich sowie den Zulieferern zusammen.
Autorenporträt
Johanna Hübsch studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Mannheim. Dort absolvierte sie den Studiengang Unternehmensjurist/in LL.B. und legte im Jahr 2022 die Erste Juristische Prüfung ab. Von März 2022 bis April 2024 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bülte tätig sowie seit März 2022 am Lehrstuhl von Prof. Dr. Fischinger, LL.M. (Havard). Im Frühjahr 2024 erfolgte die Promotion durch die Universität Mannheim. Seit April 2024 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Mannheim.