Kunstwerke, Erfindungen, Designs und Produktbezeichnungen sind gemeinfrei, soweit sie nicht immaterialgüterrechtlich geschützt sind. Solche Güter gehören niemandem. Jedermann hat die gleiche Freiheit, sie zu jedem legalen Zweck zu benutzen. Auf der Basis einer Geschichte des Begriffs "Gemeinfreiheit" erarbeitet Alexander Peukert die theoretischen Grundlagen des Rechtsgrundsatzes der Gemeinfreiheit. Er legt dar, welche Funktionen der Gemeinfreiheit in einer offenen Wissensgesellschaft zukommen. Schließlich werden die verfahrens- und materiellrechtlichen Regelungen analysiert, in denen die Gemeinfreiheit ihren Niederschlag gefunden hat. Damit liegt erstmals eine Dogmatik der Gemeinfreiheit im deutschen und europäischen Privatrecht vor.