Masterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: Anders als in der gewinnorientierten Wirtschaft, ist im Sozialwesen häufig nicht die Einkommensproduktion zentrales Element, sondern eine Idee von Hilfe, Unterstützung, Gerechtigkeit oder Chancengleichheit. Um einer solchen Idee Gestaltungsspielraum zu verschaffen, hat sich in der Gesellschaft eine Reihe von Rechtsformen herausgebildet, die steuerlich begünstigt werden, wenn sie die Auflagen und Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllen. Damit reagiert das Gemeinwesen auf seinen Bedarf an unterstützenden Strukturen und ermöglicht diesen häufig erst die Existenz, durch Entlastung, oder sogar direkte Förderung.Die in Deutschland bekannteste Rechtsform zur Organisation ehrenamtlichen Engagements ist der eingetragene Verein. In den letzten Jahrzehnten hat sich der dritte Sektor, die Wohlfahrtsverbände und Nonprofit-Unternehmen, jedoch weit ausgedehnt. Als Erbringer nahezu aller sozialstaatlichen Leistungen, ist er darüber hinaus in seiner Gesamtheit zu einem der größten Arbeitgeber der Republik avanciert. Die Sozialwirtschaft wird getragen von Dienstleistungsunternehmen, die zwar nach wie vor gemeinnützige Ziele verfolgen, aber mit Umsatz und Personalmasse durchaus mit gewinnorientierten Unternehmen konkurrieren können. Für solche Organisationen ist der Verein keine adäquate Rechtsform mehr. Stattdessen erlaubt das deutsche Steuerrecht auch Kapitalgesellschaften, den Status der Gemeinnützigkeit zu erreichen, die häufig wesentlich besser zur Führung wirtschaftsnaher Unternehmen geeignet sind. Während dabei die gemeinnützige Aktiengesellschaft eher selten vertreten ist, tritt die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung immer häufiger in Erscheinung.Die vorliegende Arbeit versucht diesem Tatbestand Rechnung zu tragen, indem sie ein möglichst genaues Bild der Rechtsform "gem. GmbH" zeichnet und ihre Vor- und Nachteile gegenüber dem eingetragenen Verein formuliert und abwägt. Andere Rechtsformen, wie die bereits erwähnte gemeinnützige AG, oder auch die Genossenschaft, werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz nicht berücksichtigt. Lediglich auf die Eigenschaften von Stiftungen wird kurz Bezug genommen, da diese häufig als Gesellschafter von gemeinnützigen GmbHs in Erscheinung treten.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.