Die Arbeit befasst sich mit dem Aufeinandertreffen von Verfahrensgrundsätzen mit unterschiedlichen Zielausrichtungen im verbundenen Verfahren, also beim Strafverfahren gegen Angeklagte verschiedener Altersgruppen. Dabei wird der Fokus insbesondere auf die Ausgestaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, des Opportunitätsprinzips, des Anwesenheitsrechts sowie des Fairnessgrundsatzes gelegt. Das Verhältnis der Grundsätze des allgemeinen Verfahrensrechts sowie des Jugendstrafrechts wird insbesondere im Hinblick auf den zum 01.01.2008 geänderten
2 JGG auf eine etwaige Vorrangigkeit hin untersucht. Es erfolgt eine Auslegung der Gesetzesintention hinsichtlich dieses Vorrangverhältnisses anhand des Wortlauts, der Historie, der Gesetzessystematik und der Teleologie. Die Arbeit schließt mit einigen Modifikationsansätzen bezüglich der weiteren Ausgestaltung der obigen Verfahrensgrundsätze ab.
2 JGG auf eine etwaige Vorrangigkeit hin untersucht. Es erfolgt eine Auslegung der Gesetzesintention hinsichtlich dieses Vorrangverhältnisses anhand des Wortlauts, der Historie, der Gesetzessystematik und der Teleologie. Die Arbeit schließt mit einigen Modifikationsansätzen bezüglich der weiteren Ausgestaltung der obigen Verfahrensgrundsätze ab.