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Erscheint vorauss. 31. Januar 2025
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Die gemischte Schenkung gehört zu den "Klassikern" unter den Zivilrechtsproblemen. Als teilentgeltliches Geschäft ist sie zwar privatautonom zulässig und in der Praxis verbreitet. In dem von den Kategorien der Entgeltlichkeit und der Unentgeltlichkeit geprägten System des BGB bildet sie aber einen Fremdkörper, dessen friktionslose Integration trotz eines jahrhundertealten Diskurses bislang nicht gelungen ist. Weiterhin bestehen zahlreiche Streitfragen, die nicht selten von Scheinkonsensen bei der dogmatischen Qualifizierung der gemischten Schenkung oder ihrer rechtlichen Behandlung verdeckt…mehr

Produktbeschreibung
Die gemischte Schenkung gehört zu den "Klassikern" unter den Zivilrechtsproblemen. Als teilentgeltliches Geschäft ist sie zwar privatautonom zulässig und in der Praxis verbreitet. In dem von den Kategorien der Entgeltlichkeit und der Unentgeltlichkeit geprägten System des BGB bildet sie aber einen Fremdkörper, dessen friktionslose Integration trotz eines jahrhundertealten Diskurses bislang nicht gelungen ist. Weiterhin bestehen zahlreiche Streitfragen, die nicht selten von Scheinkonsensen bei der dogmatischen Qualifizierung der gemischten Schenkung oder ihrer rechtlichen Behandlung verdeckt werden. Carsten Meinert schafft in einem ersten Schritt Transparenz und stellt die gemischte Schenkung auf ein sicheres dogmatisches Fundament. Anschließend entwickelt er ein Rechtsfindungskonzept, welches die Interessen der von der gemischten Schenkung betroffenen Personen zu einem angemessenen Ausgleich bringt.
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Autorenporträt
Geboren 1977; Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt (FH) an der Fachhochschule für Finanzen NRW; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Osnabrück; 2006 Erstes juristisches Staatsexamen; 2009 Promotion; Rechtsreferendariat am Landgericht Bonn; Richter am Finanzgericht Köln; Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bonn; 2022 Habilitation; seit 2023 Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Potsdam.